EU-Gericht stoppt „vorsorgliche Durchsuchung“ von Webservern

Netzpolitik.org meldet, dass der Europäische Gerichtshof die geforderte Durchsuchung eines Webservers untersagt hat. Die belgische Verwertungsgesellschaft Sabam hatte verlangt, dass ein Webserver präventiv nach Urheberrechtsverletzungen durchsucht wird. Ich frage mich gerade, ob das nicht auch den „Schultrojaner“ treffen könnte. Eine Verwertungsgesellschaft (Schulbuchverlage) verlangen eine Durchsuchung von Webservern (schulinterne Netzwerke) nach Urheberrechtsverletzungen. Ich bin kein Jurist, aber für mich gibt es da keinen Unterschied.


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